Beachten Sie:
Falls Sie eine Schulausbildung, eine Berufsausbildung oder ein Studium absolvieren, müssen Sie der Mitgliederverwaltung jedes Jahr bis zum 1. Februar unaufgefordert eine amtliche Bescheinigung der Schule, des Ausbildungsbetriebes, oder der Hochschule vorlegen, um in dieser Beitragsgruppe aufgenommen zu werden und zu bleiben.
Falls Sie einen Schwerbehindertenausweis besitzen, können Sie auch den ermäßigten Beitrag bezahlen. Dazu müssen Sie der Mitgliederverwaltung jedes Jahr bis zum 1. Februar unaufgefordert eine Kopie des Schwerbehindertenausweises vorlegen, um in dieser Beitragsgruppe aufgenommen zu werden und zu bleiben.
Wenn Sie Ihre Bescheinigung bzw. Ihren Ausweis gar nicht oder erst nach dem 1. Februar vorlegen, bezahlen Sie den vollen Erwachsenenbeitrag für das Jahr.
Kontaktangaben der Mitgliederverwaltung: tv-germania-mgv@outlook.de
Text: SW